Forschungszulage 2026: KMU erhalten jetzt 35 % statt 25 % — so beantragen Sie die BSFZ-Bescheinigung
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine erhöhte Forschungszulage von bis zu 35 % ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten — statt der bisherigen 25 % für alle Unternehmen. Diese Erhöhung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und bedeutet für ein KMU mit 500.000 Euro jährlichen F&E-Personalkosten eine zusätzliche Erstattung von typischerweise bis zu 50.000 Euro pro Jahr.
Dennoch verzichten nach Schätzungen des BMF noch immer mehr als 40 % der anspruchsberechtigten KMU auf diese Förderung — häufig aus Unwissenheit oder wegen der vermeintlich komplizierten Antragstellung.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZulG — Forschungszulagengesetz) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die 2020 in Deutschland eingeführt wurde. Sie ist keine Subvention, sondern eine Steuergutschrift: Der Staat erstattet einen prozentualen Anteil der F&E-Kosten — unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne macht oder sogar Verluste schreibt.
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Forschungszulagengesetz (FZulG) |
| Förderquote KMU | bis zu 35 % der förderfähigen Kosten |
| Förderquote Nicht-KMU | bis zu 25 % der förderfähigen Kosten |
| Maximale Bemessungsgrundlage | 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr |
| Maximale Zulage KMU | bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr |
| Rückwirkende Beantragung | Möglich bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids |
| Antragsstelle | BSFZ — Bescheinigungsstelle Forschungszulage |
KMU-Erhöhung: 35 % statt 25 % seit 2024
Das Wachstumschancengesetz (März 2024) erhöhte die Förderquote für KMU rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 25 % auf 35 %.
| Unternehmensklasse | Mitarbeiter | Jahresumsatz ODER Bilanzsumme |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | bis 9 | bis 2 Mio. € |
| Kleinunternehmen | bis 49 | bis 10 Mio. € |
| Mittleres Unternehmen | bis 249 | bis 50 Mio. € |
Was ist förderfähig?
| Kostenart | Förderfähig | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitgeberbruttolohn für F&E-Personal | Ja | Kernbestandteil |
| Eigenleistung Einzelunternehmer / Gesellschafter | Ja | Pauschal 40 €/Stunde, max. 40 Std./Woche |
| Auftragsforschung (intern) | Ja | 60 % der Aufwendungen |
| Auftragsforschung (extern) | Ja | 70 % der Aufwendungen; nur EU/EWR-Auftragnehmer |
| Materialkosten, Geräte | Nein | Nicht direkt förderfähig |
| Overhead/Gemeinkosten | Nein | Nicht förderfähig |
Praktisches Beispiel: Ein Unternehmen beschäftigt 3 Ingenieure, die zu je 60 % an F&E arbeiten. Jahresbruttolohn je Ingenieur: 70.000 €. Förderfähige Lohnkosten: 3 × 70.000 € × 60 % = 126.000 €. Forschungszulage KMU: 35 % × 126.000 € = typischerweise ca. 44.100 € Erstattung.
Der Weg zur BSFZ-Bescheinigung (Schritt für Schritt)
Schritt 1: F&E-Tätigkeiten dokumentieren
Beginnen Sie mit einer strukturierten Aufzeichnung Ihrer F&E-Tätigkeiten: Welche Projekte haben F&E-Charakter? Wer arbeitet daran, in welchem zeitlichen Umfang? Was ist das wissenschaftliche oder technische Risiko? Führen Sie Stundennachweise für F&E-Personal — diese sind Pflicht.
Schritt 2: Bescheinigungsantrag beim BSFZ stellen
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihre F&E-Tätigkeiten dem Forschungszulagengesetz entsprechen. Antragstellung kostenlos über www.bsfz.de. Bearbeitungszeit: typischerweise 4–8 Wochen.
Schritt 3: BSFZ-Bescheinigung erhalten
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die BSFZ-Bescheinigung — den Nachweis, dass Ihre F&E-Tätigkeiten grundsätzlich förderfähig sind.
Schritt 4: Forschungszulagenantrag beim Finanzamt stellen
Mit der BSFZ-Bescheinigung stellen Sie über das ELSTER-Portal den Forschungszulagenantrag beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt setzt die Zulage fest.
Schritt 5: Verrechnung oder Auszahlung
Die festgesetzte Forschungszulage wird mit der Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerschuld verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt — auch bei Verlustunternehmen.
Forschungszulage rückwirkend beantragen
Die Forschungszulage kann rückwirkend für vergangene Wirtschaftsjahre beantragt werden — solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis ist das typischerweise für die letzten 3–4 Jahre möglich. Sprechen Sie zeitnah mit Ihrem Steuerberater.
FAQ
Für welche Jahre kann ich die Forschungszulage noch rückwirkend beantragen?
Die rückwirkende Beantragung ist möglich, solange der jeweilige Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis ist das typischerweise für die letzten 3–4 Jahre möglich. Wann genau Bestandskraft eintritt, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab — Ihr Steuerberater kann dies konkret prüfen.
Gilt die erhöhte KMU-Quote von 35 % auch für Wirtschaftsjahre vor 2024?
Nein. Die erhöhte Förderquote von 35 % für KMU gilt erst ab dem 1. Januar 2024 (Wachstumschancengesetz). Für Wirtschaftsjahre vor 2024 gilt für alle Unternehmen die Förderquote von 25 %.
Muss ich eine BSFZ-Bescheinigung haben, bevor mein F&E-Projekt beginnt?
Nein, der BSFZ-Antrag kann auch nach Projektbeginn gestellt werden — und rückwirkend für abgeschlossene Projekte. Allerdings empfiehlt sich die frühzeitige Antragstellung, um Sicherheit über die Förderfähigkeit zu haben.
Was passiert, wenn die BSFZ mein Projekt ablehnt?
Eine Ablehnung durch die BSFZ ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. In der Praxis lehnt die BSFZ meist ab, wenn die Tätigkeiten eher Routine-Entwicklung ohne wissenschaftlich-technisches Risiko darstellen. Eine präzise Projektbeschreibung erhöht die Bewilligungswahrscheinlichkeit erheblich.
Wie detailliert muss der Stundennachweis für F&E-Personal sein?
Das Gesetz schreibt projektbezogene Stundennachweise vor. In der Praxis empfiehlt die BSFZ monatliche oder wöchentliche Aufzeichnungen pro Mitarbeiter und F&E-Projekt. Eine pauschale Schätzung am Jahresende wird typischerweise nicht anerkannt.
Kann ein Startup ohne Gewinne die Forschungszulage in Anspruch nehmen?
Ja, ausdrücklich. Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift, die auch dann ausgezahlt wird, wenn keine Steuer zu zahlen ist. Das Finanzamt verrechnet die festgesetzte Zulage mit der Steuerschuld — ein Überschuss wird direkt ausgezahlt. Die FZulG ist deshalb besonders für wachsende Startups und Unternehmen in der Investitionsphase interessant.
Quellen: Forschungszulagengesetz (FZulG) i. d. F. des Wachstumschancengesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 108 | BSFZ — Bescheinigungsstelle Forschungszulage: www.bsfz.de | Bundesministerium der Finanzen (BMF): Anwendungserlass zum FZulG
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Förderfähigkeit, Förderquote und Förderhöhe hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab und sollten mit einem Steuerberater geprüft werden. Alle genannten Beträge sind typische Richtwerte.
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