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Forschungszulage 2026: KMU erhalten jetzt 35 % statt 25 % — so beantragen Sie die BSFZ-Bescheinigung

16. April 2026 — von innova-admin

Forschungszulage 2026: KMU erhalten jetzt 35 % statt 25 % — so beantragen Sie die BSFZ-Bescheinigung

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine erhöhte Forschungszulage von bis zu 35 % ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten — statt der bisherigen 25 % für alle Unternehmen. Diese Erhöhung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und bedeutet für ein KMU mit 500.000 Euro jährlichen F&E-Personalkosten eine zusätzliche Erstattung von typischerweise bis zu 50.000 Euro pro Jahr.

Dennoch verzichten nach Schätzungen des BMF noch immer mehr als 40 % der anspruchsberechtigten KMU auf diese Förderung — häufig aus Unwissenheit oder wegen der vermeintlich komplizierten Antragstellung.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage (FZulG — Forschungszulagengesetz) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die 2020 in Deutschland eingeführt wurde. Sie ist keine Subvention, sondern eine Steuergutschrift: Der Staat erstattet einen prozentualen Anteil der F&E-Kosten — unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne macht oder sogar Verluste schreibt.

ParameterWert
RechtsgrundlageForschungszulagengesetz (FZulG)
Förderquote KMUbis zu 35 % der förderfähigen Kosten
Förderquote Nicht-KMUbis zu 25 % der förderfähigen Kosten
Maximale Bemessungsgrundlage12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr
Maximale Zulage KMUbis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr
Rückwirkende BeantragungMöglich bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids
AntragsstelleBSFZ — Bescheinigungsstelle Forschungszulage

KMU-Erhöhung: 35 % statt 25 % seit 2024

Das Wachstumschancengesetz (März 2024) erhöhte die Förderquote für KMU rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 25 % auf 35 %.

UnternehmensklasseMitarbeiterJahresumsatz ODER Bilanzsumme
Kleinstunternehmenbis 9bis 2 Mio. €
Kleinunternehmenbis 49bis 10 Mio. €
Mittleres Unternehmenbis 249bis 50 Mio. €

Was ist förderfähig?

KostenartFörderfähigHinweis
Arbeitgeberbruttolohn für F&E-PersonalJaKernbestandteil
Eigenleistung Einzelunternehmer / GesellschafterJaPauschal 40 €/Stunde, max. 40 Std./Woche
Auftragsforschung (intern)Ja60 % der Aufwendungen
Auftragsforschung (extern)Ja70 % der Aufwendungen; nur EU/EWR-Auftragnehmer
Materialkosten, GeräteNeinNicht direkt förderfähig
Overhead/GemeinkostenNeinNicht förderfähig

Praktisches Beispiel: Ein Unternehmen beschäftigt 3 Ingenieure, die zu je 60 % an F&E arbeiten. Jahresbruttolohn je Ingenieur: 70.000 €. Förderfähige Lohnkosten: 3 × 70.000 € × 60 % = 126.000 €. Forschungszulage KMU: 35 % × 126.000 € = typischerweise ca. 44.100 € Erstattung.

Der Weg zur BSFZ-Bescheinigung (Schritt für Schritt)

Schritt 1: F&E-Tätigkeiten dokumentieren

Beginnen Sie mit einer strukturierten Aufzeichnung Ihrer F&E-Tätigkeiten: Welche Projekte haben F&E-Charakter? Wer arbeitet daran, in welchem zeitlichen Umfang? Was ist das wissenschaftliche oder technische Risiko? Führen Sie Stundennachweise für F&E-Personal — diese sind Pflicht.

Schritt 2: Bescheinigungsantrag beim BSFZ stellen

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihre F&E-Tätigkeiten dem Forschungszulagengesetz entsprechen. Antragstellung kostenlos über www.bsfz.de. Bearbeitungszeit: typischerweise 4–8 Wochen.

Schritt 3: BSFZ-Bescheinigung erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie die BSFZ-Bescheinigung — den Nachweis, dass Ihre F&E-Tätigkeiten grundsätzlich förderfähig sind.

Schritt 4: Forschungszulagenantrag beim Finanzamt stellen

Mit der BSFZ-Bescheinigung stellen Sie über das ELSTER-Portal den Forschungszulagenantrag beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt setzt die Zulage fest.

Schritt 5: Verrechnung oder Auszahlung

Die festgesetzte Forschungszulage wird mit der Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerschuld verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt — auch bei Verlustunternehmen.

Forschungszulage rückwirkend beantragen

Die Forschungszulage kann rückwirkend für vergangene Wirtschaftsjahre beantragt werden — solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis ist das typischerweise für die letzten 3–4 Jahre möglich. Sprechen Sie zeitnah mit Ihrem Steuerberater.

FAQ

Für welche Jahre kann ich die Forschungszulage noch rückwirkend beantragen?

Die rückwirkende Beantragung ist möglich, solange der jeweilige Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis ist das typischerweise für die letzten 3–4 Jahre möglich. Wann genau Bestandskraft eintritt, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab — Ihr Steuerberater kann dies konkret prüfen.

Gilt die erhöhte KMU-Quote von 35 % auch für Wirtschaftsjahre vor 2024?

Nein. Die erhöhte Förderquote von 35 % für KMU gilt erst ab dem 1. Januar 2024 (Wachstumschancengesetz). Für Wirtschaftsjahre vor 2024 gilt für alle Unternehmen die Förderquote von 25 %.

Muss ich eine BSFZ-Bescheinigung haben, bevor mein F&E-Projekt beginnt?

Nein, der BSFZ-Antrag kann auch nach Projektbeginn gestellt werden — und rückwirkend für abgeschlossene Projekte. Allerdings empfiehlt sich die frühzeitige Antragstellung, um Sicherheit über die Förderfähigkeit zu haben.

Was passiert, wenn die BSFZ mein Projekt ablehnt?

Eine Ablehnung durch die BSFZ ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. In der Praxis lehnt die BSFZ meist ab, wenn die Tätigkeiten eher Routine-Entwicklung ohne wissenschaftlich-technisches Risiko darstellen. Eine präzise Projektbeschreibung erhöht die Bewilligungswahrscheinlichkeit erheblich.

Wie detailliert muss der Stundennachweis für F&E-Personal sein?

Das Gesetz schreibt projektbezogene Stundennachweise vor. In der Praxis empfiehlt die BSFZ monatliche oder wöchentliche Aufzeichnungen pro Mitarbeiter und F&E-Projekt. Eine pauschale Schätzung am Jahresende wird typischerweise nicht anerkannt.

Kann ein Startup ohne Gewinne die Forschungszulage in Anspruch nehmen?

Ja, ausdrücklich. Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift, die auch dann ausgezahlt wird, wenn keine Steuer zu zahlen ist. Das Finanzamt verrechnet die festgesetzte Zulage mit der Steuerschuld — ein Überschuss wird direkt ausgezahlt. Die FZulG ist deshalb besonders für wachsende Startups und Unternehmen in der Investitionsphase interessant.


Quellen: Forschungszulagengesetz (FZulG) i. d. F. des Wachstumschancengesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 108 | BSFZ — Bescheinigungsstelle Forschungszulage: www.bsfz.de | Bundesministerium der Finanzen (BMF): Anwendungserlass zum FZulG

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Förderfähigkeit, Förderquote und Förderhöhe hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab und sollten mit einem Steuerberater geprüft werden. Alle genannten Beträge sind typische Richtwerte.

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