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Forschungszulage 2026: Bis zu 4,2 Mio. € für KMU — neue Regeln seit Januar

13. April 2026 — von innova-admin

Die Forschungszulage ist seit Januar 2026 deutlich attraktiver geworden — besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Das ergibt eine maximale Zulage von 4,2 Mio. € pro Jahr für qualifizierende KMU. Die Zulage wird direkt auf die Körperschaftsteuer- oder Einkommenssteuerschuld angerechnet.

Antragstellung: Über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und anschließend über ELSTER beim Finanzamt. Der Antrag kann rückwirkend für 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden.

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Quelle: FirstBlue / BSFZ


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Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage 2026

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend für 2025 beantragen?

Ja. Der Antrag auf Forschungszulage kann rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden. Voraussetzung ist zunächst eine Bescheinigung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage), die im zweiten Schritt beim Finanzamt über ELSTER eingereicht wird.

Was ist die neue Gemeinkostenpauschale und wie hilft sie Unternehmen?

Seit Januar 2026 dürfen Unternehmen pauschal 20 % der förderfähigen Personalkosten als Gemeinkosten ansetzen — ohne aufwendige Einzelnachweise. Das vereinfacht die Antragstellung erheblich und erhöht die tatsächliche Fördersumme, da typischerweise nicht alle Gemeinkosten zuvor erfasst wurden.

Wer gilt als KMU und bekommt den erhöhten Fördersatz von 35 %?

Als KMU gilt laut EU-Definition, wer weniger als 250 Mitarbeiter hat und entweder einen Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € aufweist. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden bei der Berechnung einbezogen. Qualifizierende KMU erhalten 35 % statt 25 % auf bis zu 12 Mio. € Bemessungsgrundlage — also typischerweise bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr.

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