Die Forschungszulage ist seit Januar 2026 deutlich attraktiver geworden — besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erhöhte Bemessungsgrundlage: Bis zu 12 Mio. € förderfähige Aufwendungen pro Jahr (vorher 4 Mio. €)
- Gemeinkostenpauschale: 20% auf Personalkosten ohne Einzelnachweis
- KMU-Bonus: 35% Zulage statt 25% für Unternehmen unter 250 Mitarbeiter
Das ergibt eine maximale Zulage von 4,2 Mio. € pro Jahr für qualifizierende KMU. Die Zulage wird direkt auf die Körperschaftsteuer- oder Einkommenssteuerschuld angerechnet.
Antragstellung: Über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und anschließend über ELSTER beim Finanzamt. Der Antrag kann rückwirkend für 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden.
Innova-IQ unterstützt Sie bei der Identifikation förderfähiger Projekte und der Antragstellung — sprechen Sie uns an!
Quelle: FirstBlue / BSFZ
Weiterführende Artikel
- Innovationszulage 2026: Vollständiger Leitfaden für den Mittelstand — Antragsprozess, Checkliste und bis zu 4,2 Mio. €
- KfW ERP-Förderkredit: Neue Programme für Digitalisierung & Innovation — Kombinierbar mit der Forschungszulage
→ Kostenlosen Fördermittelatlas Mai 2026 herunterladen — alle relevanten Programme auf einen Blick
Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage 2026
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend für 2025 beantragen?
Ja. Der Antrag auf Forschungszulage kann rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden. Voraussetzung ist zunächst eine Bescheinigung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage), die im zweiten Schritt beim Finanzamt über ELSTER eingereicht wird.
Was ist die neue Gemeinkostenpauschale und wie hilft sie Unternehmen?
Seit Januar 2026 dürfen Unternehmen pauschal 20 % der förderfähigen Personalkosten als Gemeinkosten ansetzen — ohne aufwendige Einzelnachweise. Das vereinfacht die Antragstellung erheblich und erhöht die tatsächliche Fördersumme, da typischerweise nicht alle Gemeinkosten zuvor erfasst wurden.
Wer gilt als KMU und bekommt den erhöhten Fördersatz von 35 %?
Als KMU gilt laut EU-Definition, wer weniger als 250 Mitarbeiter hat und entweder einen Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € aufweist. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden bei der Berechnung einbezogen. Qualifizierende KMU erhalten 35 % statt 25 % auf bis zu 12 Mio. € Bemessungsgrundlage — also typischerweise bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr.
📘 Fördermittelatlas Mai 2026
Alle Förderprogramme auf einen Blick
87 Seiten · Innovationszulage, EU-Grants, Digitalisierungsförderung
Kostenloser Download — E-Mail-Bestätigung erforderlich

INNOVA-IQ NEWSLETTER
Förder-Updates direkt ins Postfach
Erhalten Sie exklusive Förder-News, bevor sie auf der Website erscheinen.
Double Opt-In — Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.