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EU AI Act: Hochrisiko-KI-Fristen verschoben auf Dezember 2027

13. April 2026 — von innova-admin

Der sogenannte „Digital Omnibus“ der EU-Kommission bringt eine wichtige Erleichterung für Unternehmen: Die Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme unter dem EU AI Act wurden auf Dezember 2027 verschoben.

Besonders betroffen sind Pflichten im Bereich:

Unverändert bleibt die Pflicht zur KI-Kompetenz-Nachweispflicht für Mitarbeiter (Art. 4 EU AI Act) — diese gilt weiterhin ab August 2026 für alle Unternehmen, die KI einsetzen.

TÜV Consulting empfiehlt, die gewonnene Zeit für interne KI-Audits und Governance-Strukturen zu nutzen, statt die Compliance auf die lange Bank zu schieben.

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Quelle: TÜV Consulting


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Häufig gestellte Fragen zum EU AI Act 2026

Was bedeutet die Verschiebung der Hochrisiko-KI-Fristen auf Dezember 2027 für mein Unternehmen?

Unternehmen, die KI-Systeme in Hochrisiko-Kategorien (z. B. Personalauswahl, Kreditvergabe, Biometrie) einsetzen, haben nun bis Dezember 2027 Zeit, die vollständigen Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Das gibt mehr Planungsspielraum für Dokumentation, technische Anpassungen und interne Schulungen — aber keinen Grund, das Thema zu ignorieren.

Welche EU AI Act Pflichten gelten bereits ab August 2026?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz-Nachweispflicht (Art. 4 EU AI Act) gilt ab August 2026 für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln. Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, müssen nachweislich über ein Mindestmaß an KI-Kompetenz verfügen. Unternehmen sollten jetzt entsprechende Schulungsmaßnahmen planen.

Was sind Hochrisiko-KI-Systeme und bin ich betroffen?

Hochrisiko-KI-Systeme laut EU AI Act sind u. a.: KI zur Bewerberauswahl, KI-gestützte Kreditwürdigkeitsprüfungen, biometrische Systeme sowie KI im Bereich kritischer Infrastruktur. Wenn Ihr Unternehmen solche Systeme einsetzt oder plant, sind Sie betroffen. Eine Bestandsaufnahme Ihrer KI-Systeme ist der erste Schritt.

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